MAK und AGW
Wie sich der Arbeitsschutz bei Gefahrstoffen weiterentwickelt hat
In vielen industriellen Prozessen entstehen Gase wie Ozon oder Stickoxide, die schon in geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein können. Um zu bewerten, ob die Belastung am Arbeitsplatz noch im zulässigen Bereich liegt, spielen zwei Begriffe eine zentrale Rolle: MAK-Wert und AGW (Arbeitsplatzgrenzwert).
Beide beschreiben, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Luft als kritisch einzustufen ist– und beide haben eine Geschichte. Der eine stammt aus der Forschung, der andere aus der Gesetzgebung. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede, die Entwicklung und die Relevanz für Betriebe, die mit emissionsintensiven Verfahren arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
- MAK-Wert: Wissenschaftlicher Maßstab mit Tradition
- AGW: Der heutige Standard im Arbeitsschutz
- Wesentliche Unterschiede zusammengefasst
- Warum das wichtig ist – besonders bei Ozon und NOx
- Was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet
- Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der AGWs
- Was droht bei Verstößen gegen AGWs
MAK-Wert: Wissenschaftlicher Maßstab mit Tradition
Der sogenannte MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) wurde 1955 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingeführt. Ziel war es, auf Basis toxikologischer und arbeitsmedizinischer Erkenntnisse Konzentrationsgrenzwerte für Gefahrstoffe zu definieren – mit dem Anspruch, dass diese auch bei regelmäßiger beruflicher Exposition keine Gesundheitsschäden verursachen.
MAK-Werte wurden jährlich von Expertenkommissionen überprüft und in der sogenannten MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlicht. Sie dienten als wichtige Orientierungsgröße für Unternehmen, waren aber nicht rechtsverbindlich.
AGW: Der heutige Standard im Arbeitsschutz
Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2005 wurde der MAK-Wert im Arbeitsschutz abgelöst – durch den AGW, den gesetzlich verankerten Arbeitsplatzgrenzwert. Damit wurde eine einheitliche, europaweit kompatible Regelung geschaffen, die ausschließlich auf aktuellen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnissen basiert.
Wesentliche Unterschiede zusammengefasst:
Warum das wichtig ist –
besonders bei Ozon und NOx
Nicht alle früheren MAK-Werte konnten 1:1 in AGWs überführt werden. Für manche Stoffe – darunter Ozon – wurde bislang kein verbindlicher AGW festgelegt, obwohl gesundheitliche Risiken bestehen.
Der frühere MAK-Wert für Ozon (0,1 ppm) wurde ausgesetzt, weil neue Forschungsergebnisse darauf hinweisen, dass bereits niedrigere Konzentrationen schädlich sein können. Solange es keinen offiziellen AGW gibt, wird in der Regel als Vorsichtsmaßnahme eine 0-Toleranz empfohlen, also die Ozon-Belastung möglichst auf einen Nullwert zu reduzieren – auch wenn es rechtlich nicht bindend ist. Das bedeutet für die Praxis: Arbeitgeber sind verpflichtet, auch ohne offiziellen Grenzwert Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen zu minimieren (siehe § 7 GefStoffV, „Minimierungsgebot“).
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der AGWs – und was heißt das in der Praxis?
Die Verantwortung für die Einhaltung der AGWs liegt nicht irgendwo im Betrieb – sie liegt klar beim Arbeitgeber. Und der kann sie nicht einfach delegieren. In der Praxis bedeutet das: Gefährdungsbeurteilung machen, Maßnahmen ableiten, Wirkung kontrollieren. Dabei können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder externe Dienstleister helfen, aber die Pflicht zur Umsetzung und Dokumentation bleibt beim Unternehmen. Und auch Führungskräfte in Produktion, Technik oder Instandhaltung sind gefragt – denn sie stehen zwischen Regel und Realität.
Was droht bei Verstößen gegen AGWs?
Wer AGWs ignoriert, lebt gefährlich. Sobald Behörden bei einer Kontrolle feststellen, dass Grenzwerte überschritten oder Schutzmaßnahmen vernachlässigt wurden, drohen empfindliche Konsequenzen: Bußgelder, Auflagen, im Ernstfall sogar die Stilllegung von Anlagen. Kommt es zu gesundheitlichen Schäden, kann daraus schnell ein Haftungsfall werden. Selbst wenn ein Stoff keinen verbindlichen AGW hat, greift das Minimierungsgebot. Das heißt: Wegschauen ist keine Option.
Autor: Hans Christian Madsen, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 18.06.2025 · Zuletzt aktualisiert am 12.08.2026